Arbeitssicherheit
- Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Hygieneplänen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
- Beratung bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung für ihre Mitarbeiter
- Dokumentation und Analyse von Arbeitsunfällen
- Arbeitsschutzmanagement
Beispiele für Arbeitsanweisungen:
Gesetzliche Grundlage:
Arbeitgeber sind seit 1996 nach § 3 ArbschG verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Nach § 13 Abs. 2 kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Nach § 1 ASiG hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.