Arbeitssicherheit

 
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zur Gesunderhaltung, wie:
  
  • Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Hygieneplänen
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Beratung bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung für ihre Mitarbeiter
  • Dokumentation und Analyse von Arbeitsunfällen
  • Arbeitsschutzmanagement
 

         Beispiele für Arbeitsanweisungen:

 

                     Beispiel Arbeitsanweisungen                    Vorgehensweise der Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Arbeitgeber sind seit 1996 nach § 3 ArbschG verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Nach § 13 Abs. 2 kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Nach § 1 ASiG hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.